Rechtsprechung:
BGH - Entscheidung vom 06.02.1991 (IV ZR 265/89)

   

Kurzleitsatz:
Provisionspflicht des Maklerkunden auch im Falle eines - wie er weiß oder annimmt - vom Makler der Gegenseite nachgewiesenen Geschäfts.


Relevante Normen:
BGB § 652;


Fundstellen dieser Entscheidung:
BGHR BGB § 652 Abs. 1 Gemeinschaftsgeschäft 3
DRsp I(138)631b
NJW-RR 1991, 686
WM 1991, 818

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