Rechtsprechung:
BGH - Entscheidung vom 13.12.1990 (III ZR 336/89)

   

Kurzleitsatz:
e. Pflicht des Beauftragten zur Rückgabe erhaltener Geldmittel, die er in Ausführung des Auftrags verbrauchen sollte, aber nicht verbraucht hat;f. eig...


Relevante Normen:
BGB § 667;


Fundstellen dieser Entscheidung:
DRsp I(138)631e-f
NJW-RR 1991, 575
WM 1991, 515

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