Rechtsprechung:
BGH - Entscheidung vom 07.02.1990 (XII ARZ 1/90)

   

Kurzleitsatz:
Mögliche Wertung einer polizeilichen Anmeldung als Beweisanzeichen für die Wohnsitz-Begründung.


Relevante Normen:
BGB § 7;


Fundstellen dieser Entscheidung:
DRsp I(110)150a
NJW-RR 1990, 506

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