Rechtsprechung:
BGH - Entscheidung vom 19.09.1989 (4 StR 472/89)

   

Kurzleitsatz:
Verbot strafschärfender Berücksichtigung des ursprünglichen Tatvorsatzes im Fall des Rücktritts vom (qualifizierten) Versuch.


Relevante Normen:
StGB § 46 Abs.2;


Fundstellen dieser Entscheidung:
DRsp III(310)183d
StV 1990, 303

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