Rechtsprechung:
BVerwG - Entscheidung vom 22.03.1990 (2 C 49.87)

   

Kurzleitsatz:
Vererblichkeit einer Beihilfe, die zu Lebzeiten des Berechtigten festgesetzt, seinem Konto aber erst nach seinem Tod gutgeschrieben worden ist.


Relevante Normen:
BhV §§ 15, 16; VwVfG § 48 Abs.2;


Fundstellen dieser Entscheidung:
DRsp V(570)410d
JuS 1991, 610
ZBR 1990, 266

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