Rechtsprechung:
BAG - Entscheidung vom 14.09.1984 (7 AZR 11/82)

   

Kurzleitsatz:
Schadensersatzpflicht des Arbeitnehmers bei schuldhafter Versäumung der Mitteilung davon, daß er die Arbeit nicht antreten kann oder will.


Relevante Normen:
BGB §§ 611 ff.;


Fundstellen dieser Entscheidung:
DB 1984, 2701
DRsp VI(604)156b
NJW 1985, 509

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