Rechtsprechung:
BAG - Entscheidung vom 05.06.1984 (3 AZR 376/82)

   

Kurzleitsatz:
Wirksame Regelung in einer Versorgungsordnung, wonach die Fälligkeit einer Invaliditätsrente von der Beendigung des Arbeitsverhältnisses abhängt.


Relevante Normen:
BGB §§ 611 ff.;


Fundstellen dieser Entscheidung:
DB 1984, 2412
DRsp VI(610)179a
VersR 1985, 174

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