Rechtsprechung:
BAG - Entscheidung vom 23.02.1984 (6 ABR 22/81)

   

Kurzleitsatz:
Kein Anspruch eines Betriebsratsmitglieds auf Teilnahme an den Gesprächen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber nach Abs. 2 Satz 1.


Relevante Normen:
BetrVerfG § 82 Abs.2 S.1;


Fundstellen dieser Entscheidung:
BB 1984, 1984
DB 1984, 2098
DRsp VI(642)227b
SAE 1985, 27

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