Rechtsprechung:
BayObLG - Entscheidung vom 15.05.1986 (1 ObOWi 81/86)

   

Kurzleitsatz:
e. Die Ablehnung eines Ä unbedingten Ä Beweisantrags bedarf eines in der Hauptverhandlung zu verkündenden und mit Gründen zu versehenden Beschlusses (...


Relevante Normen:
StPO § 244 Abs.6;


Fundstellen dieser Entscheidung:
DRsp IV(455)105e
NStZ 1986, 467
VRS 71, 198

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