Rechtsprechung:
BayObLG - Entscheidung vom 13.02.1986 (2 Z 52/85)

   

Kurzleitsatz:
Keine Ausnahme vom Selbstkontrahierungsverbot wegen fehlender Vertretungsmacht für eine der beiden vom Vertreter repräsentierten Seiten.


Relevante Normen:
BGB § 181;


Fundstellen dieser Entscheidung:
DRsp I(112)144g
Rpfleger 1988, 61

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