Rechtsprechung:
KG - Entscheidung vom 09.12.1988 (5 Ws 358/88 Vollz)

   

Kurzleitsatz:
d. Kein Anspruch auf Fortzahlung von Arbeitsvergütung oder Ausbildungsbeihilfe für Tage organisationsbedingter Arbeitsruhe.


Relevante Normen:
StVollzG §§ 43, 44, 45;


Fundstellen dieser Entscheidung:
DRsp IV(467)173d
NStZ 1989, 197

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