Rechtsprechung:
OLG Braunschweig - Entscheidung vom 06.10.1987 (1 W 23/87)

   

Kurzleitsatz:
b. Keine Anwendung der Rechtshilfe-Vorschriften auf Aktenübersendungs-Ersuchen.


Relevante Normen:
GVG §§ 156 ff.;


Fundstellen dieser Entscheidung:
DRsp IV(480)224b
NiedersRpfl 1987, 251

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