Rechtsprechung:
OLG Düsseldorf - Entscheidung vom 19.10.1987 (1 Ws 838/87)

   

Kurzleitsatz:
b. Möglichkeit, von der mündlichen Anhörung des Verurteilten ausnahmsweise abzusehen, (b) vor der Entscheidung über die Aussetzung der Vollstreckung e...


Relevante Normen:
StPO § 454 Abs.1 S.3, S.4;


Fundstellen dieser Entscheidung:
DRsp IV(466)201b
NStZ 1988, 95

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