Rechtsprechung:
OLG Düsseldorf - Entscheidung vom 30.04.1987 (10 U 220/86)

   

Kurzleitsatz:
Verzugausschließende Wirkung eines dem Schuldner zustehenden Zurückbehaltungsrechts nur bei Ausübung vor oder bei Fälligkeit der Forderung, hingegen n...


Relevante Normen:
BGB § 273 Abs.1, Abs.3, § 284 Abs.2;


Fundstellen dieser Entscheidung:
BB 1988, 1693
DRsp I(125)325c
ZMR 1988, 304

Den Volltext dieser Entscheidung können Sie über unsere Datenbank DRsp-Online abrufen.

Seitenanfang Seitenanfang