Rechtsprechung:
OLG Düsseldorf - Entscheidung vom 14.02.1985 (10 U 189/84)

   

Kurzleitsatz:
Wahl der Beheizungsart vor Vertragsschluß als Sache des Vermieters, daher keine Mängelhaftung wegen Unwirtschaftlichkeit.


Relevante Normen:
BGB § 537;


Fundstellen dieser Entscheidung:
DRsp I(133)296e
WuM 1986, 16

Den Volltext dieser Entscheidung können Sie über unsere Datenbank DRsp-Online abrufen.

Seitenanfang Seitenanfang