Rechtsprechung:
SchlHOLG - Entscheidung vom 18.12.1989 (9 W 253/89)

   

Kurzleitsatz:
Zweijahres-Verjährungsfrist für den Vergütungsanspruch des im Rahmen der Prozeßkostenhilfe beigeordneten Anwalts.


Relevante Normen:
BGB § 196 Abs.1 Nr.15;


Fundstellen dieser Entscheidung:
DRsp I(112)156a
SchlHA 1990, 57

Den Volltext dieser Entscheidung können Sie über unsere Datenbank DRsp-Online abrufen.

Seitenanfang Seitenanfang