Rechtsprechung:
LG Ravensburg - Beschluß vom 11.05.1992 (1 T 85/92)

   

Kurzleitsatz:
Die Regel des § 164 Abs. 1 Satz 2 BGB, wonach sich das Handeln in fremdem Namen auch aus den Gesamtumständen ergeben kann, gilt auch für Erklärungen i...


Relevante Normen:
BGB § 164;


Fundstellen dieser Entscheidung:
DRsp I(112)181b
Rpfleger 1993, 17

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