Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 14.10.1981 (2 StR 583/81)

   

Kurzleitsatz:
Der Besitz oder die Einfuhr von einem Heroingemisch mit einem Wirkstoffanteil von nur 0,5 g HHC reicht zur Annahme eines besonders schweren Falles i.S.v. § 11 Abs. 4 Nr. 5 und 6a BetMG a.F. nicht aus.


Relevante Normen:
BetMG § 11 Abs. 4 Nr. 5; BtMG § 29 Abs. 3 Satz 2 Nr. 4, § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 30 Abs. 1 Nr. 4; StGB § 25 Abs. 1, § 27 Abs. 1;


Fundstellen dieser Entscheidung:
StV 1982, 73

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