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RECHT UND PRAXIS VERLAG IMPRESSUM |
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Rechtsprechung: | ||
Kurzleitsatz: "Die Strafbarkeit homosexueller Handlungen von Männern über 18 Jahren mit Männern unter 18 Jahren ist mit dem Grundgesetz vereinbar." Relevante Normen: GG Art. 2 Abs. 1, Art. 3 Abs. 1, Abs. 2; StGB § 175 Abs. 1 Nr. 1; Fundstellen dieser Entscheidung: BVerfGE 36, 41 NJW 1973, 2195 |
Den Leitsatz dieser Entscheidung können Sie über unsere Datenbank DRsp-Online abrufen.
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