Rechtsprechung:
BVerfG - Beschluß vom 02.10.1973 (1 BvL 7/72)

Kurzleitsatz:
"Die Strafbarkeit homosexueller Handlungen von Männern über 18 Jahren mit Männern unter 18 Jahren ist mit dem Grundgesetz vereinbar."


Relevante Normen:
GG Art. 2 Abs. 1, Art. 3 Abs. 1, Abs. 2; StGB § 175 Abs. 1 Nr. 1;


Fundstellen dieser Entscheidung:
BVerfGE 36, 41
NJW 1973, 2195

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