Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 19.07.1994 (1 StR 360/94)

   

Kurzleitsatz:
Eines erneuten Beschlusses über den Ausschluß der Öffentlichkeit bedarf es nicht, wenn die Entlassung des Zeugen, während dessen Vernehmung der Aussch...


Relevante Normen:
GVG § 169, § 174; StPO § 338 Nr. 6;



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