Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 10.03.1994 (1 StR 102/94)

   

Kurzleitsatz:
Bei der Einfuhr wiegt die Schuld geringer, wenn ein Teil der eingeführten Betäubungsmittel zum Eigenverbrauch bestimmt ist.


Relevante Normen:
BtMG § 30 Abs. 1 Nr. 4;



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