Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 18.08.1993 (5 StR 477/93)

   

Kurzleitsatz:
Zur Frage der Eignung einer Gegenüberstellung zur Identifizierung des Täters, wenn der Angeklagte als einziger solche Kleidungsstücke getragen hatte,...


Relevante Normen:
StPO § 261;


Fundstellen dieser Entscheidung:
StV 1993, 627 (Ls)

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