Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 29.04.1992 (2 StR 177/92)

   

Kurzleitsatz:
Zur Frage der Berücksichtigung wirtschaftlicher Not und der Fürsorge für die Kinder bei der Strafzumessung.


Relevante Normen:
StGB § 46; StPO § 267;


Fundstellen dieser Entscheidung:
BGHR BtMG § 29 - Strafzumessung 20
StV 1992, 570 (Ls)
StV 1992, 70

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