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| Rechtsprechung: BAG - Urteil vom 08.05.1980 (3 AZR 82/79) | | | | Kurzleitsatz: 1. Der Arbeitgeber muß dem Arbeitnehmer die an dem Kraftwagen des Arbeitnehmers ohne Verschulden des Arbeitgebers entstandenen Unfallschäden dann ersetzen, wenn das Fahrzeug mit Billigung des Arbeitgebers ohne besondere Vergütung im Betätigungsbereich des Arbeitgebers eingesetzt war. Ein solcher Ersatz im Betätigungsbereich des Arbeitgebers ist dann anzunehmen, wenn ohne Einsatz des Fahrzeugs des Arbeitnehmers der Arbeitgeber ein eigenes Fahrzeug einsetzen und damit dessen Unfallgefahr tragen müßte.2. Der E...
Relevante Normen: BGB §§ 670, 254;
Fundstellen dieser Entscheidung: NJW 1981, 702 VersR 1961, 363
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