Rechtsprechung:
KG - Urteil vom 27.09.1984 (12 U 284/84)

   

Kurzleitsatz:
Straßenverkehrsrecht: Linksabbiegen bei fehlender Sicht auf die Gegenfahrbahn; Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines Verkehrsunfalls ohne Mitverschulden des Geschädigten


Relevante Normen:
BGB § 823 Abs. 1 § 833 § 847 Abs. 1; BGB § 253 Abs. 2 (redaktionell eingefügt aufgrund der am 01.08.2002 in Kraft getretenen Rechtsänderung); StVO § 2 Abs. 2 § 9 Abs. 3;


Fundstellen dieser Entscheidung:
DfS Nr. 1993/81
VerkMitt 1985, 18

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