Rechtsprechung:
OLG Düsseldorf - Beschluß vom 10.09.1991 (5 Ss (OWi) 357/91 - (OWi) 148/91 I)

   

Kurzleitsatz:
Im Falle der Verurteilung zu geringfügigen Geldbußen, die nicht zu einer Eintragung im Verkehrszentralregister führen, kommt die Zulassung der Rechtsbeschwerde aus dem Gesichtspunkt der Versagung rechtlichen Gehörs (§ 80 Abs. 1 Nr. 2 OWiG) grundsätzlich nicht in Betracht.(amtlich)


Relevante Normen:
GG Art. 103 Abs. 1; OWiG § 80 Abs. 1 Nr. 2, § 80 Abs. 2 Nr. 1;


Fundstellen dieser Entscheidung:
NZV 1992, 43
NZV 1992, 43 Anmerkung[
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