Rechtsprechung:
OLG Köln - Urteil vom 09.05.1977 (7 U 174/76)

   

Kurzleitsatz:
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines Verkehrsunfalls bei Mithaftung des Geschädigten von 50 %


Relevante Normen:
BGB § 254 § 823 Abs. 1 § 828 § 847 Abs. 1; BGB § 253 Abs. 2 (redaktionell eingefügt aufgrund der am 01.08.2002 in Kraft getretenen Rechtsänderung);


Fundstellen dieser Entscheidung:
DfS Nr. 1993/592
VersR 1978, 853

Den Volltext dieser Entscheidung können Sie über unsere Datenbank DRsp-Online abrufen.

Seitenanfang Seitenanfang