Rechtsprechung:
OLG München - Urteil vom 25.11.1983 (10 U 3435/83)

   

Kurzleitsatz:
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines Verkehrsunfalls ohne Mitverschulden des Geschädigten


Relevante Normen:
BGB § 823 Abs. 1 § 847 Abs. 1; BGB § 253 Abs. 2 (redaktionell eingefügt aufgrund der am 01.08.2002 in Kraft getretenen Rechtsänderung); ZPO § 92 Abs. 2;


Fundstellen dieser Entscheidung:
DfS Nr. 1993/639
VersR 1985, 601
zfs 1985, 294

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