Rechtsprechung:
OLG Saarbrücken - Beschluß vom 22.07.1988 (6 WF 67/88)

   

Kurzleitsatz:
Die Prozeßkostenhilfe beantragende Partei kommt ihrer Pflicht zur Darlegung ihrer Einkommensverhältnisse nicht dadurch nach, daß sie eine Bescheinigung ihres Steuerberaters vorlegt, die eine vorläufige nur nach steuerlichen Gesichtspunkten erstellte Gewinnermittlung enthält.


Relevante Normen:
ZPO § 114, § 115, § 117 Abs. 2;



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