Rechtsprechung:
OLG Saarbrücken - Beschluß vom 11.09.1986 (9 W 3/86)

   

Kurzleitsatz:
In einem Kindschaftsverfahren ist dem Beklagten auch in der ersten Instanz in der Regel ein Rechtsanwalt beizuordnen.


Relevante Normen:
ZPO § 121 Abs. 2;



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