Rechtsprechung:
AG Berlin-Charlottenburg - Anerkenntnisurteil vom 09.08.1993 (142 F 6800/93)

   

Kurzleitsatz:
1. Auch wenn die Eltern eines Kindes vereinbart haben, daß die Mutter den unterhaltspflichtigen Vater des Kindes von Unterhaltsansprüchen freistellt u...


Relevante Normen:
BGB § 1629 Abs. 2 S. 2; ZPO § 93;


Fundstellen dieser Entscheidung:
FamRZ 1994, 117

Den Volltext dieser Entscheidung können Sie über unsere Datenbank DRsp-Online abrufen.

Seitenanfang Seitenanfang