Rechtsprechung:
AG Bergisch Gladbach - Urteil vom 11.08.1993 (61 C 705/92)

   

Kurzleitsatz:
Möglicher Zugang eines Briefs, der mangels Existenz eines Briefkastens unter der Tür des Geschäftslokals des abwesenden Adressaten hindurchgeschoben w...


Relevante Normen:
BGB § 130;


Fundstellen dieser Entscheidung:
DRsp I(111)205b
WuM 1994, 193

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