Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 24.11.1994 (4 StR 609/94)

   

Kurzleitsatz:
Eine nur schematische Aneinanderreihung von Aussagen des Angeklagten und der Zeugen im Urteil ist überflüssig.


Relevante Normen:
StPO § 267;



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