Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 14.12.1994 (3 StR 72/94)

   

Kurzleitsatz:
Die Bewilligung von Prozeßkostenhilfe ist auch dann unanfechtbar, wenn das Gericht für diese Entscheidung nicht (mehr) zuständig war.


Relevante Normen:
StPO § 397a;



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