Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 23.11.1994 (3 StR 482/94)

   

Kurzleitsatz:
Wird der sexuelle Mißbrauch gleichzeitig zum Nachteil zweier Mädchen begangen, liegt Tateinheit vor.


Relevante Normen:
StGB § 52, § 176;



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