Rechtsprechung:
BGH - Urteil vom 07.12.1994 (2 StR 532/94)

   

Kurzleitsatz:
Die Berücksichtigung nach § 154 StPO ausgeschiedener Taten bei der Strafzumessung muß sich nicht zum Nachteil des Angeklagten ausgewir...


Relevante Normen:
StGB § 46; StPO § 154;



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