Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 29.11.1994 (4 StR 657/94)

   

Kurzleitsatz:
Die Beschwerde gegen den Beschluß über die Strafaussetzung ist unbegründet, wenn die getroffenen Anordnungen nicht gesetzeswidrig sind.


Relevante Normen:
StPO § 268a, § 305a;



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