Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 20.12.1994 (4 StR 727/94)

   

Kurzleitsatz:
Ein Rechtsmittelverzicht nimmt an der Beweiskraft des Protokolls zumindest dann teil, wenn er verlesen und genehmigt wurde.


Relevante Normen:
StPO § 274, § 302;



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