Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 23.12.1994 (2 ARs 446/94)

   

Kurzleitsatz:
Die Strafvollstreckungskammer ist mit der Sache bereits befaßt, wenn die Gnadenstelle eines anderen Landgerichts vom Widerruf einer Strafaussetzung be...


Relevante Normen:
StPO § 14;



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