Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 09.12.1994 (2 ARs 402/94)

   

Kurzleitsatz:
Der Antrag auf Bestimmung des zuständigen Gerichts ist zurückzuweisen, wenn das tatsächliche zuständige Gericht an dem Streit nicht beteiligt ist.


Relevante Normen:
StPO § 14;



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