Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 10.11.1994 (2 StR 622/94)

   

Kurzleitsatz:
Es liegt ein Rechtsfehler vor, wenn die Darstellung der persönlichen Verhältnisse des Angeklagten einige Jahre vor der Hauptverhandlung enden.


Relevante Normen:
StPO § 267;



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