Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 09.11.1994 (3 StR 366/94)

   

Kurzleitsatz:
Bei Ausnutzen einer einheitlichen, fortwirkenden Drohung für einen Raub, eine Nötigung und eine räuberische Erpressung liegt Tateinheit zwischen diese...


Relevante Normen:
StGB § 249, § 255, § 240;



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