Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 17.01.1995 (1 StR 794/94)

   

Kurzleitsatz:
Gegen die Nichtanordnung einer Unterbringung nach § 64 StGB kann der Angeklagte wegen fehlender Beschwer keine Revision einlegen.


Relevante Normen:
StGB § 64; StPO § 333;



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