Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 14.12.1994 (5 StR 683/94)

   

Kurzleitsatz:
In Fällen der fehlerhaften Annahme einer fortgesetzten Handlung kann (muß aber nicht) die verhängte Strafe als Gesamtstrafe bestehen bleiben.


Relevante Normen:
StPO § 354;



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