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| Rechtsprechung: BGH - Beschluß vom 10.01.1995 (1 StR 752/94) | | | | Kurzleitsatz: Richtet sich die Zueignungsabsicht nicht auf das Behältnis, sondern nur den erwarteten Inhalt, liegt mit der Wegnahme allein dieses Behältnisses nur e...
Relevante Normen: StGB § 242, § 249;
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