Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 10.01.1995 (1 StR 752/94)

   

Kurzleitsatz:
Richtet sich die Zueignungsabsicht nicht auf das Behältnis, sondern nur den erwarteten Inhalt, liegt mit der Wegnahme allein dieses Behältnisses nur e...


Relevante Normen:
StGB § 242, § 249;



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