Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 10.01.1995 (1 StR 808/94)

   

Kurzleitsatz:
Die Erwägung, daß dem Angeklagten jede Einsicht in seine Situation fehle, kann den Vorwegvollzug der gesamten Strafe rechtfertigen.


Relevante Normen:
StGB § 67;



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