Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 18.01.1995 (3 StR 580/94)

   

Kurzleitsatz:
Die Revisionsrüge, der Tatrichter habe § 254 Abs. 1 StPO nicht richtig angewandt, ist nur dann zulässig erhoben, wenn der Inhalt des a...


Relevante Normen:
StPO § 254, § 344;


Fundstellen dieser Entscheidung:
StV 1995, 340 (Ls)

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