Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 03.01.1995 (4 StR 706/94)

   

Kurzleitsatz:
§ 308 StGB kann nur dann in Tateinheit mit § 306 Nr. 2 StGB stehen, wenn ein weiteres Gebäude von der Brandstiftung betroffen war.


Relevante Normen:
StGB § 306, 308;



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