Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 07.03.1995 (1 StR 32/95)

   

Kurzleitsatz:
Ein Widerspruch zwischen Urteilstenor und -begründung führt zur (ggf. teilweisen) Aufhebung und Zurückverweisung der Sache in der Revision.


Relevante Normen:
StPO § 260;



Den Volltext dieser Entscheidung können Sie über unsere Datenbank DRsp-Online abrufen.

Seitenanfang Seitenanfang