Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 24.02.1995 (2 ARs 39/95)

   

Kurzleitsatz:
Die Abgane nach § 42 Abs. 3 JGG ist nur zulässig, wenn der Angeklagte seinen Aufenthalt nach der Anklageerhebung wechselt.


Relevante Normen:
JGG § 42;



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